Rechtsprechung
VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 Abs 1 StVG, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 1 S 2 FeV, Anl 4 FeV
Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Kraftfahrer im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertet werden. - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12.TR
- VG Trier, 30.05.2012 - 1 L 396/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs und der erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Gründe, die der Entziehung einer Fahrerlaubnis zugrunde liegen, häufig zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung nahelegen werden (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).Bei gelegentlicher Einnahme - die jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von 10 ng/ml indiziert ist (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193) - ist die Eignung nach Ziffer 9.2.2 nur dann noch gegeben, wenn der betreffende Fahrerlaubnisinhaber in der Lage ist, zwischen dem Konsum des Rauschmittels und dem Führen eines Fahrzeugs zu trennen.
Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Richtwerten (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, LKRZ 2010, 193; teilweise werden auch Werte zwischen 1 und 2 ng/mL bereits für ausreichend erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711, DAR 2006, 407; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, Blutalkohol 45, 210) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat und mithin nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
Wegen der unterschiedlichen - einmal repressiven, einmal präventiven - Zielsetzung von Straf- und Fahrerlaubnisentziehungsverfahren folgt für letzteres aus der Verletzung (straf-)verfahrensrechtlicher Bestimmungen, beispielsweise des Richtervorbehalts zur Anordnung einer Blutprobeentnahme gem. § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung, kein Verwertungsverbot (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).
- OVG Brandenburg, 22.07.2004 - 4 B 37/04
Zum Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligem Amphetaminkonsum
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Umstände, die die Regelannahme der Anlage 4 FeV entkräften, sind weder vorgetragen noch lassen sie sich den vorgelegten Unterlagen entnehmen; sie können im Einzelfall anzunehmen sein, wenn in der Person des Betäubungsmittelkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - OVG 4 B 37/04 -,VRS 107, 397). - VG Augsburg, 23.02.2012 - Au 7 S 12.169
Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Drogenfahrt mit 7,7ng/ml …
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung schafft eine neue Tatsache, die - ebenso wie das negative Ergebnis eines rechtswidrig angeordneten Gutachtens - zum Schutz der Allgemeinheit vor einem ungeeigneten Kraftfahrer verwertet werden darf (VG Augsburg, Beschluss vom 23. Februar 2012 - Au 7 S 12.169 -, juris).
- VGH Bayern, 11.01.2006 - 11 CS 05.2391
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Im Bereich der gebundenen Entscheidungen im Fahrerlaubnisrecht, in denen - wie vorliegend - die Behörde keine alternative Entscheidungsmöglichkeit hat, wurden die Verhältnismäßigkeitserwägungen im Wesentlichen bereits durch den Gesetzgeber angestellt (BayVGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 11 CS 05.2391 -, juris). - VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711
Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum …
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Richtwerten (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, LKRZ 2010, 193; teilweise werden auch Werte zwischen 1 und 2 ng/mL bereits für ausreichend erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711, DAR 2006, 407; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, Blutalkohol 45, 210) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat und mithin nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. - VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 CS 10.2550
Streitwertfestsetzung bei Entzug oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für mehrere …
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Dieser Betrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (vgl. zum Ganzen, BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 11 ZB 09.2575 -, juris; a. A. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 11 CS 10.2550 -, NVwZ-RR 2011, 422). - VGH Hessen, 03.05.2010 - 2 B 441/10
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Von einem dauernden oder gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabisprodukten kann bei einer THC-Carbonsäure-Konzentration von über 150 ng/ml ausgegangen werden (HessVGH, Beschluss vom 3. Mai 2010 - 2 B 441/10 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07
Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen …
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Richtwerten (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, LKRZ 2010, 193; teilweise werden auch Werte zwischen 1 und 2 ng/mL bereits für ausreichend erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711, DAR 2006, 407; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, Blutalkohol 45, 210) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat und mithin nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann. - VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)
Auszug aus VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12
Dieser Betrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren (vgl. zum Ganzen, BayVGH, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 11 ZB 09.2575 -, juris; a. A. BayVGH, Beschluss vom 23. November 2010 - 11 CS 10.2550 -, NVwZ-RR 2011, 422).